Die Vermietung eines Hauses durch eine GmbH an ihren Gesellschafter wirft oftmals wilde Diskussionen mit der Finanzverwaltung auf, und führt zu langwierigen Rechtsmitteln.
Kürzlich konnte ein Rechtsmittel vor dem BFG gewonnen und dem Klienten 800.000 Euro gerettet werden. Leider gibt es aber auch neue VwGH-Judikatur und Kommentierungen dazu, die derartige Vermietungen wegen des Naheverhältnisses zur privaten Bedürfnisbefriedigung (Wohnen) als generell problematisch ansehen (siehe dazu meinen Artikel in der SWK 2/2020).
Generell kann man sagen, dass neben der Einhaltung einer Vielzahl von Parametern insb. auf einen fremdüblichen, schriftlichen Mietvertrag zu achten ist, der in der Folge auch entsprechend gelebt werden muss.
Sinnvoll ist es, schon im Vorfeld alle Voraussetzungen genau zu prüfen und umzusetzen; im Nachhinein ist es oft sehr schwierig, und man scheitert am Sachverhalt, den man nicht mehr wegargumentieren kann.