Viel Staub hat ein von der Kanzlei beim VwGH gewonnenes Verfahren aufgewirbelt:
Eine GmbH wollte eine Beteiligung erwerben, und hat sich dafür einen Kredit gesichert. Die Beteiligung wurde dann aus Eigenmitteln erworben, der Kreditvertrag nicht in Anspruch genommen, und der Bank ein Entschädigungsbetrag gezahlt.
Der VwGH kam im Ergebnis zur Auffassung, dass mangels Fremdfinanzierung des Beteiligungserwerbes auch kein Zusammenhang zwischen Zahlung an die Bank und Beteiligungserwerb gegeben sein könne. Daher sind die Zinsen abzugsfähig.
Sie finden einen Fachartikel dazu unter Publikationen.