Investitionsprämie
Bekanntlich wurde zur Konjunkturförderung eine Investitionsprämie von 7 % oder 14 % geschaffen. An sich eine gute Maßnahme.
Allerdings ist die Richtlinie teilweise nicht im Einklang mit dem Gesetz, teilweise sehr unklar.
So sollen zB PKW und LKW nicht förderungsfähig sein, was sich aus dem Gesetz nicht ableiten lässt. Ebenso sind bei Gebäuden große Einschränkungen gegeben, die ebenfalls im Gesetz keine Deckung finden dürften. Dazu zwei Artikel unter „Publikationen“ zum Nachlesen.
Die Förderung ist privatrechtlich geregelt. Es soll also kein Rechtsanspruch auf die Prämie bestehen. Dies scheint zulässig, rechtspolitisch aber bedenklich. Das Gesetz gibt trotzdem den Rahmen vor, so dass eine Rechtswidrigkeit letztlich vor dem VfGH bekämpfbar scheint.
Falls es um viel Geld geht, und Lust zum Streiten besteht, kann man über rechtliche Schritte nachdenken. Kompliziert würde es allemal.