Schon bisher war bekannt, dass der Sachbezug für ein Dienstfahrrad lohnsteuer- und umsatzsteuerfrei ist. BMF und ÖGK haben nun weitere Probleme gelöst.
Klar ist zum einen, dass Gehaltsumwandlungen ebenfalls zur Lohnsteuer-, Umsatzsteuer- und SV-Freiheit führen. Das gilt auch, wenn nur die laufenden Bezüge umgewandelt werden.
Weiters findet sich die fünfjährige Nutzungsdauer auch in den LStR.
Erwirbt der Dienstnehmer später das Dienstfahrrad, kann als Wert pauschalierend der steuerliche Restbuchwert abzüglich 20 % angesetzt werden.
Weiters wurden viele Details, so zu entgeltfreien Zeiten, zur Aufnahme des Sachbezugs auf dem Lohnkonto, zur Verwendung mehrerer Räder usw. geklärt.
Das Dienstfahrrad ist daher ein sehr attraktives Modell, fördert Gesundheit und Umwelt, und ebenso die Bindung der Mitarbeiterinnen.