Viele Unternehmer haben wegen Covid-19 Förderungen wie Fixkostenzuschuss oder Verlustersatz beantragt. Die Förderung kommt durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Unternehmer und der Förderstelle zustande. Finanzämter fungieren nur als Gutachter.
Lehnt die Förderstelle den Antrag ab, bleibt nur der Weg zum Zivilgericht. Dieser ist durchaus möglich, wenn auch manche Frage offen ist, und ein höheres Kostenrisiko besteht. Nachdem aber von Finanzämtern immer wieder zweifelhafte Gutachten abgegeben werden, muss man sich wohl nicht alles gefallen lassen.
Gerade bei höheren Förderungen zahlt sich ein Versuch aus.
Die Kanzlei hat in Zusammenarbeit mit einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei Know-how aufgebaut und sich mit dem Thema intensiv beschäftigt. Einen jüngst erschienenen Fachartikel finden Sie wie immer unter Publikationen.